Qualitätsstufen beim Wein: Was bedeuten sie?

Tafelwein, Qualitätswein, Prädikat, Kabinett oder Spätauslese – diese Begriffe sind wohl jedem schon einmal untergekommen. Aber nur wenige können wirklich etwas damit anfangen. Klar, sie haben irgendetwas mit der Qualität von Wein zu tun. Aber was genau bedeuten sie?

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Rotweine
© SplitShire/pixabay.com

Laut Deutschem Weininstitut gibt es „in kaum einem anderen Land eine so große Differenzierung bei den Weinqualitäten wie in Deutschland.“ Kaum verwunderlich also, dass die vielen verschiedenen Begriffe für Verwirrung sorgen.

Einteilung in Qualitätsstufen

Wein gibt es in ganz unterschiedlichen Qualitäten. Entscheidend ist dafür unter anderem die Herkunft, ebenso wie die Methoden des An- und Ausbaus der edlen Tropfen. Um die Unterschiede für den Verbraucher ersichtlich zu machen, werden Weine in sogenannte Qualitätsstufen eingeteilt.

EU-Qualitätssystem

Seit dem 1. August 2009 gibt es ein einheitliches EU-Qualitätssystem, welches die Weinmarktordnung neu geregelt hat. Seitdem wird die Qualität von Weinen in Deutschland nicht mehr ausschließlich vom Reifegrad der Trauben und dem damit einhergehenden Mostgewicht (Zuckergehalt) abhängig gemacht. Vielmehr spielt jetzt das Terroir, also die Herkunft, eine entscheidende Rolle bei der Einteilung in Qualitätsstufen.

Unter die EU-Weinmarktordnung fallen:

  1. Wein ohne Herkunftsangabe (z.B. Deutscher Wein / Tafelwein)
  2. Wein mit geschützter geografischer Angabe (z.B. Landwein)
  3. Wein mit geschützter Ursprungsangabe (z.B. Qualitätswein, Prädikatswein)

Deutscher Wein / Tafelwein

Der Begriff Tafelwein ist vielen Menschen zwar geläufiger. Allerdings wurde er 2009 im Zuge der EU-Weinmarktordnung ersetzt durch die Bezeichnung „Deutscher Wein“. Hierbei handelt es sich um Wein ohne Herkunftsangabe. Neben dem Erzeugerstaat ist auf dem Etikett keine nähere Herkunft angegeben, ebenso wenig wie der Jahrgang oder die Rebsorte. Bei der Produktion haben Winzer viele Freiheiten, sodass sogar Weinfehler mitunter erlaubt sind. Voraussetzung ist, dass Deutscher Wein lediglich von heimischen Rebsorten und Rebflächen stammt.



Landwein

Landwein zählt in Deutschland zu den Weinen mit geschützter geografischer Angabe. Er muss also nicht nur aus Deutschland stammen, sondern aus einem speziellen Landweingebiet. Er ist qualitativ hochwertiger als Deutscher Wein, dennoch ist auch er eher einfach gehalten. Landweine sind typisch für ihre Region und werden in der Regel trocken oder halbtrocken ausgebaut.

In Deutschland gibt es 26 Landweingebiete:

  • Ahrtaler Landwein
  • Badischer Landwein
  • Bayerischer Bodensee-Landwein
  • Brandenburger Landwein
  • Landwein Main
  • Landwein der Mosel
  • Landwein Neckar
  • Landwein Oberrhein
  • Landwein Rhein
  • Landwein Rhein-Necker
  • Landwein der Ruwer
  • Landwein der Saar
  • Mecklenburger Landwein
  • Mitteldeutscher Landwein
  • Nahegauer Landwein
  • Pfälzer Landwein
  • Regenburger Landwein
  • Rheingauer Landwein
  • Rheinischer Landwein
  • Saarländischer Landwein
  • Sächsischer Landwein
  • Schleswig-Holsteiner Landwein
  • Schwäbischer Landwein
  • Starkenburger Landwein
  • Taubertäler Landwein

Quelle: Deutsches Weininstitut



Qualitätswein

Qualitätsweine müssen zu 100 Prozent aus einem der ausgewiesenen Anbaugebiete Deutschlands stammen. Während Deutscher Wein und Landwein lediglich die allgemeine lebensmittelrechtliche Kontrolle durchlaufen müssen, wird Qualitätswein einer amtlichen Prüfung unterzogen. Die sensorische und analytische Prüfung soll sicherstellen, dass die Weine frei von Weinfehlern sind und dem typischen Geschmacksprofil entsprechen. Sie müssen außerdem einen Mindestalkoholgehalt (natürlicher Alkoholgehalt) einhalten, der je nach Rebsorte und Anbaugebiet schwankt. Um den Alkoholgehalt nachträglich zu erhöhen, dürfen Qualitätsweine mit begrenzten Mengen Zucker angereichert werden, ebenso wie Deutscher Wein und Landwein.

Prädikatswein

Prädikatsweine stehen qualitativ auf der höchsten Stufe. Sie müssen ebenfalls aus einem der 13 ausgewiesenen Anbaugebiete stammen und eine amtliche Qualitätsweinprüfung bestehen. Es gibt verschiedene Prädikate, die sich in Mindestalkoholgehalt und weiteren Anforderungen unterscheiden. Für alle gilt jedoch: Die Anreicherung mit Zucker ist verboten.

Kabinett

Das wohl unkomplizierteste Prädikat lautet Kabinett. Trauben können zur Hauptlesezeit geerntet werden, müssen jedoch einen gewissen Reifegrad haben, um das natürliche Mindestmostgewicht der Prädikatsweine zu erfüllen.

Spätlese

Für die Spätlese werden Trauben erst nach der Hauptlese geerntet. Dadurch entstehen reife und elegante Weine.

Auslese

Bei der Auslese werden lediglich vollreife Trauben verwendet, während unreife Trauben mühsam aussortiert werden müssen.

Beerenauslese

Hier werden edelfaule Trauben verwendet, die überreif sind und besonders volle, fruchtige Weine hervorbringen.

Eiswein

Für die Herstellung von Eiswein müssen Trauben gefroren gelesen und gekeltert werden. Dafür sind Minustemperaturen von mindestens -7 °C erforderlich. Beim Keltern wird nur der Saft der Beeren ausgepresst, weil er eher auftaut als das Wasser. So entstehen frische, sehr konzentrierte Weine mit hohem Zuckergehalt.

Qualität = Risiko

Für Winzer bedeutet hohe Qualität immer auch ein höheres Risiko. Je länger sie mit der Ernte warten, desto größer ist die Verlustgefahr. Hinzu kommt, dass bei vielen Prädikatsweinen längst nicht alle Trauben verwendet werden können. Oft erfordert hohe Qualität eine aufwendige Selektion.


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