Im Weinbau ist von der Lage die Rede, wenn es um den geographischen Anbauort der Trauben geht. Die Lage bezeichnet also die Herkunft des Weins. Die einzelnen Lagebezeichnungen sind gesetzlich vorgegeben. In Deutschland erfolgt die Unterteilung hierarchisch in Anbaugebiete, Bereiche, Großlagen, Einzellagen und Katasterlagen. Es gibt 13 Anbaugebiete, die jeweils in mehrere Bereiche unterteilt sind. Die Bereiche umfassen mehrere Großlagen, in denen sich wiederum Einzellagen befinden. Die kleine Einheit ist die Katasterlage. Verständlicher wird das Ganze, wenn man die einzelnen Lagen für sich betrachtet.
Anbaugebiete
In Deutschland gibt es offiziell 13 Anbaugebiete für Wein. Allerdings bedeutet das nicht, dass nur in diesen 13 Gebieten Wein angebaut wird. Es gibt auch Weine ohne nähere Herkunftsangabe. In Deutschland werden sie schlicht „Deutscher Wein“ genannt. Daneben gibt es den sogenannten „Landwein“, der aus einem von Deutschlands 26 Landweingebieten kommt.
Deutsche Qualitäts- und Prädikatsweine jedoch müssen aus einem der 13 ausgewiesenen Anbaugebiete stammen. Die Bezeichnung „Anbaugebiet“ ist im Deutschen Weingesetz festgesetzt und ist die größte Einheit, die zur Herkunftsbezeichnung von deutschen Qualitätsweinen dient.
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Zu den 13 Anbaugebieten in Deutschland gehören:
- Ahr
- Baden
- Franken
- Hessische Bergstraße
- Mittelrhein
- Mosel
- Nahe Pfalz
- Rheingau
- Rheinhessen
- Saale-Unstrut
- Sachsen
- Württemberg
Mehr Informationen zu den einzelnen Anbaugebieten finden Sie hier.
Bereiche
Innerhalb eines Anbaugebiets gibt es bestimmte Bereiche, die einzeln abgesteckt sind. Sie werden auch Weinbaubereiche genannt. Abgesehen von Ahr, Nahe und Rheingau sind alle anderen Anbaugebiete in mindestens zwei Bereiche eingeteilt. Im Anbaugebiet Mosel gibt es zum Beispiel sechs Bereiche: Bernkastel, Moseltor, Obermosel, Ruwer, Saar und Terrassenmosel.
Die Einteilung in Bereiche wurde eingeführt, um Weine aus bestimmten Regionen mit einheitlichen Bezeichnungen vermarkten zu können. Nach dem Anbaugebiet ist der Bereich also die zweitgrößte Einheit, um die Herkunft eines deutschen Weins zu beschreiben.
Großlagen
Auf den Bereich folgt die Großlage. In allen Weinbaubereichen gibt es Großlagen, die die Herkunft eines Weins noch einmal deutlicher zusammenfassen. Aktuell sind in Deutschland 164 Großlagen registriert (Quelle: Wein-Plus). Es handelt sich dabei um durchschnittlich 600 Hektar große Flächen.
Eine Großlage besteht aus mehreren Einzellagen. Diese sind meist benachbart, müssen aber nicht zwangsläufig aneinander angrenzen. In der Mosel gibt es zum Beispiel eine Großlage namens Michelsberg, die insgesamt 37 Einzellagen umfasst.
Einzellagen
Die Einzellage ist die zweitkleinste Einheit zur Herkunftsbezeichnung deutscher Weine. In Deutschland gibt es etwas mehr als 2.600 Einzellagen.
Katasterlagen
Die Katasterlage ist seit 2014 die kleinste Weinbauflächeneinheit in Deutschland. Sie kann von Weinbaubetrieben beantragt werden. Im Kataster eingetragene Gewanne (aufgeteilte Ackerflächen) können so unter bestimmten Voraussetzungen als Katasterlagen definiert werden.
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