Die Frage, wie viele Kalorien ein Glas Wein hat, schreckt beim Genuss eines guten Tropfens wohl eher ab. Doch diese wichtige Nährwertangabe wird ab dem 08. Dezember 2023 zur Pflicht. Gleiches gilt für die im Wein oder Sekt enthaltenden Zutaten.
Verpflichtende Angaben auf dem Etikett
Zunächst wird mit Inkrafttreten der neuen Verordnung die Angabe der enthaltenen Zutaten zur Pflicht. Darüber hinaus muss in Zukunft der Energiegehalt verpflichtend angegeben werden. Hierbei handelt es sich um eine Angabe in kJ bzw. kcal pro 100 ml Getränk. Von einigen Lebensmitteln sind weiter die Angaben der sogenannten „Big Seven“ bekannt. Hierbei handelt es sich neben dem Energiegehalt um die Angaben zu Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. Zur Umsetzung dieser Deklaration laufen aktuell noch Verhandlungen. So könnte es zu einer „Off-Label-Lösung“ – beispielsweise mittels aufgedrucktem QR-Code – kommen. Der Konsument könnte diesen scannen und auf diese Weise die notwendigen Informationen abrufen. Dies wäre eine übersichtliche und platzsparende Lösung.
Die Einschätzung der Branchenverbände
Grundsätzlich begrüßen Branchenverbände als Vertreter der Winzer und Weingüter wie der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) die neuen Regelungen. Die VDP-Geschäftsführerin Theresa Olkus erklärt: „Nachdem Nährwert- und Inhaltsstoffe auch immer mehr in allen anderen Lebensmitteln angegeben werden, herrscht grundsätzlich Verständnis für die Tatsache“. Die geforderten Angaben von Nährwerten und Zutaten sind schließlich bei den meisten Lebensmitteln mittlerweile Standard. Daher sind diese auch für Wein und Sekt sinnvoll, auch wenn ein erhöhter bürokratischer Aufwand zu erwarten ist.
Gleichzeitig sind jedoch noch nicht alle Detailfragen abschließend geklärt. So ist noch nicht klar, ab wann die Angaben zu erfolgen haben. Hierzu laufen aktuell Verhandlungen zwischen den Verbänden und den Vertretern der Europäischen Union. Kern der Frage ist, ob eine Kennzeichnung ab der Ernte 2024 ausreichend ist oder ob bereits ausgewählte Produkte aus 2023 entsprechend deklariert werden müssen. Dabei ist eine EU-weit einheitliche Regelung erstrebenswert und das erklärte Ziel.
Die rheinland-pfälzische Europa-Abgeordnete Christine Schneider (CDU) führt dazu an, dass ein Wein als hergestellt gelte, sobald die alkoholische Gärung abgeschlossen sei. Damit wäre der gesamte Jahrgang 2023 noch nicht von der neuen Regelung betroffen. Die Angabe von Zutaten und Nährwerten müsste bei dieser Definition erst ab 2024 erfolgen. Ob sich die Europäische Union darauf einlässt, bleibt jedoch abzuwarten.
Kritik an der neuen Regelung
Einige Winzer befürchten durch den Mehraufwand eine steigende Bürokratie und kritisieren die schleppende Kommunikation in dieser Sache. Es gibt bisher noch keine finalen und bindenden Vorgaben, in welcher Form die Angaben erfolgen müssen. Die bereits beschriebene QR-Code-Lösung wäre eine ansprechende sowie charmante Lösung, über die jedoch noch nicht entschieden wurde.
Für die weiteren Angaben werden bei den meisten Winzern in Zukunft voraussichtlich größere Etikettenformate notwendig, da auf den alten Vordrucken meist nur noch wenig Platz vorhanden ist. Die Beauftragung neuer Layouts und der größere Materialbedarf führen zukünftig zu höheren Kosten. Inwieweit diese an den Endverbraucher weitergegeben werden, bleibt abzuwarten. Die Winzer sprechen von einer zusätzlichen Belastung in Zeiten von Kostenexplosionen und extremen Witterungsereignissen.
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