Bereits 2020 wurden die ersten Maßnahmenpakete für den Weinsektor beschlossen und 2021 verlängert. Hilfe sollte es vor allem wegen der Coronapandemie geben, wegen der Winzer hohe Einbußen verzeichnen mussten. In einer Pressemitteilung von 06.10.2021 gibt die Europäische Kommission nun bekannt, dass weitere Unterstützungsmaßnahmen beschlossen worden seien. Denn nachdem sich die Lage rund um die Coronakrise teilweise stabilisiert hatte, ließen die nächsten Probleme nicht lange auf sich warten: Wetterextreme machten auch das Jahr 2021 alles andere als leicht.
Hilfsprogramme, Ernteversicherung und mehr Flexibilität
Der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Janusz Wojciechowski betonte: „Frühjahrsfröste, Überschwemmungen, Hitzewellen – diese extremen Witterungsbedingungen haben den Weinsektor und den Obst- und Gemüsesektor in diesem Jahr vor besonders hohe Herausforderungen gestellt. Und das nach dem Jahr 2020, das wegen der COVID-19-Krise bereits schwierig war:“
Die am Mittwoch, 06.10.2021, beschlossenen Hilfsmaßnahmen umfassen unter anderem das Risikomanagement für Winzer. So sollen Ernteversicherungen und Fonds gefördert werden. Auch bereits vereinbarte Flexibilitätsregelungen werden bis zum 15. Oktober 2022 verlängert.
Folgende Sondermaßnahmen wurden für den Weinsektor beschlossen:
- Die EU-Länder können ihre nationalen Stützungsprogramme auch weiterhin jederzeit ändern (dies war bisher nur zweimal jährlich möglich, und zwar zum 1. März und zum 30. Juni jedes Jahres).
- Für Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen, Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, grüne Weinlese und Investitionen wird die Möglichkeit, einen höheren Beitrag aus dem EU-Haushalt zu gewähren, bis zum 15. Oktober 2022 verlängert.
- Der Beitrag aus dem EU-Haushalt zur Ernteversicherung wurde bis zum 15. Oktober 2022 von 70 % auf 80 % erhöht.
- Der EU-Beitrag zu den Kosten für die Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit wurde verdoppelt, und zwar von 10 %, 8 % und 4 % im ersten, zweiten und dritten Jahr der Durchführung auf 20 %, 16 % und 8 %.
- Die für Maßnahmen im Rahmen des Weinprogramms gewährten Flexibilitätsregelungen wurden bis zum 15. Oktober 2022 verlängert.
Quelle: Europäische Kommission
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