Das Herkunftsprinzip von Wein in Deutschland

Die Weinvielfalt in Deutschland ist schier unendlich. Aus den 13 deutschen Weinbaugebieten kommen verschiedenste Weine unterschiedlicher Qualitäten. Eine große Herausforderung für den Gesetzgeber ist es, dieser Weinvielfalt einen rechtlichen Rahmen zu setzen, ohne sie jedoch zu stark einzuschränken. Dabei sind die unterschiedlichen Qualitäten hervorzuheben und gleichzeitig vergleichbar zu machen. Diesen rechtlichen Rahmen bildet das deutsche Weingesetz, das in seiner neuesten Fassung das Herkunftsprinzip als Grundlage für die Qualität festsetzt.

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Weintrauben am Weinberg bei schönem Wetter
© PIXEL to the PEOPLE/www.shutterstock.com

Anfang 2021 trat das zehnte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes bereits in Kraft. Ziel war es, die Herkunft eines Weins stärker hervorzuheben und mit seiner Qualität in Verbindung zu bringen. Damit folgt Deutschland dem geltenden EU-Recht hin zum sogenannten romanischen Bezeichnungsmodell, das längst aus Ländern wie Italien, Frankreich, Spanien oder Portugal bekannt ist.

Der Ursprung der Trauben als Qualitätszeichen

Für die Qualitätsbezeichnungen deutscher Weine wird in Zukunft der Grundsatz „je enger die Herkunft, desto höher die Qualität“ gelten. Damit wird die Herkunft – also vom Anbaugebiet allgemein bis hinunter zur genauen Lage im Detail – in direkten Zusammenhang mit der Qualität gesetzt. Aus Frankreich kennt man in diesem Zusammenhang Bezeichnungen wie AOC (Appellation d’Origine Contrôlée) oder AOP (Appellation d’Origine Protégée). Die Italiener sprechen von DOC- oder DOCG-Weinen („Denominazione di Origine Controllata“ bzw. „Denominazione di Origine Controllata e Garantita“). Je klarer die Herkunft einer Traube auf dem Etikett also zu erkennen ist, desto höher die Weinqualität. Dies wird in Zukunft auch in Deutschland so sein.

Bisher wurde die Qualität hier vorrangig über das Mostgewicht definiert: Süßere Weine haben eine höhere Qualität. Parameter wie Boden oder Klima wurden dabei hingegen nicht berücksichtigt. Übrigens: Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter VDP wagte hierzu bereits im Jahr 2002 einen Vorstoß und definierte eine Qualitätspyramide, die die Lage als Qualitätskriterium einbezieht. Aus dieser Systematik kennen Weinfreunde Bezeichnungen wie „Gutswein“, „Ortsweins“, „Erste Lage“ oder „Große Lage“.



Die neuen Bezeichnungen

Die Bezeichnungen gemäß neuen gesetzlichen Regelungen lassen sich am besten anhand einer Herkunftspyramide beschreiben. Die Basis dieser Pyramide bilden die „Deutschen Weine“. Darauf folgen Weine mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.). Die Spitze der Pyramide bilden Qualitäts- oder Prädikatsweine mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.).

Die Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung unterteilen sich weiterhin in vier Kategorien, die ebenfalls als Pyramide beschrieben werden können. Die Grundlage bildet dabei das „Anbaugebiet“. Darauf folgen die „Region“ und der „Ort“. An der Spitze stehen die „Lagenweine“, die die absoluten Spitzenweine darstellen. Zur weiteren – und damit feineren – Unterscheidung werden diese Lagenweine abermals in drei Qualitätskategorien eingeteilt: „Einzellage“, „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“. Diese Bezeichnungen sind teilweise in Anlehnung an die Einteilung der Qualitäten durch den VDP bekannt und stehen für absolute Spitzenprodukte.

Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Weinfreunde die geänderten Bezeichnungen aufnehmen und sich in Zukunft in den Weinregalen zurechtfinden werden. Zumindest im internationalen Vergleich werden die Qualitäten deutscher Weinerzeugnisse künftig einfacher einzuordnen sein. Vielleicht ein Vorteil für die weitere Entwicklung des Exportgeschäfts deutscher Winzer.

Welche Merkmale definieren die Herkunft eines Weins? Die Grafik zeigt den die wichtigsten Merkmale wie Lage, Ort, Region und Anbaugebiet.
Die drei Herkunftspyramiden
Welche Merkmale definieren die Herkunft eines Weins? Die Grafik zeigt den die wichtigsten Merkmale wie Lage, Ort, Region und Anbaugebiet.
Die drei Herkunftspyramiden

Zum guten Schluss

Beim Blick in die Regale von Weinhandel oder Supermarkt fällt aktuell auf, dass die neuen Angaben bisher nur auf ausgewählten Weinen zu finden sind. Dies liegt daran, dass das Gesetz zwar bereits in 2021 in Kraft trat, der Gesetzgeber jedoch eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2026 gewährt. Damit haben die deutschen Winzer noch ein paar Jahre Zeit, ihre Bezeichnungen und Etiketten entsprechend der neuen Regulierungen anzupassen.


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