Die Weinherstellung ist eine aufwendige und komplizierte Angelegenheit. Vom Anbau der Reben über die Ernte bis hin zum Ausbau im Weinkeller müssen unzählige Dinge beachtet und einkalkuliert werden, damit am Ende ein schmackhafter edler Tropfen entsteht. Dabei müssen sich Winzer auch an rechtliche Vorgaben halten. Doch das tun sie nicht immer, wie ein aktueller Fall aus Rheinland-Pfalz nun gezeigt hat.
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Rheinhessen: Das größte Anbaugebiet Deutschlands
Rheinhessen in Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbaugebiet in ganz Deutschland. Es liegt zwischen Worms, Mainz und Bingen und wird im Norden und Osten vom Rhein umschlossen. Die Bedingungen für den Weinbau sind hier ideal. Mildes Klima, Durchschnittstemperaturen und der Schutz von Wäldern und Bergen kommen Winzern bei der Arbeit entgegen. Die Vielfalt der Bodenarten ermöglicht ein breites Spektrum an Weinen. Auch mit ihren Sehenswürdigkeiten kann die Region punkten: Zum Beispiel mit der Weinstadt Worms, dem tiefsten Sektkeller der Welt oder der ältesten Weinbergslage Deutschlands.
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Aktuell macht das Weinbaugebiet Rheinhessen allerdings nicht wegen seines guten Rufs Schlagzeilen. Ganz im Gegenteil: Ein Wein-Skandal sorgt derzeit für Aufregung.
Banden- und gewerbsmäßiger Betrug und Irreführung
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt wegen Weinbetrugs. Beschuldigt sind laut Medienberichten der ehemalige Geschäftsführer einer Weinkellerei, fünf seiner Mitarbeiter sowie ein Lohnunternehmer und Winzer aus der Region. Zusammen sollen sie sich des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und der Irreführung nach dem Wein- und Ökolandbaugesetz schuldig gemacht haben.
Unrechtmäßige Herstellung als Hauptvorwurf
Die laufenden Ermittlungen wurden bereits im Oktober 2018 durch eine Weinkontrolle ausgelöst. Zunächst ging man bei dem Fall noch von einer Menge von ungefähr einer Million Liter aus. Jetzt sind aber ganze 7 Millionen Liter Wein gesperrt. Hier sei „die Rechtmäßigkeit der Herstellung nicht nachvollziehbar“. Es besteht der Verdacht, dass Weine aus unterschiedlichem Anbau und unterschiedlichen Qualitätsstufen unzulässig miteinander verschnitten und als Weine aus Einzellagen und reinen Rebsorten deklariert wurden. Auch Bio-Weine sollen mit herkömmlichem Wein vermischt worden sein, der keinesfalls die Ansprüche an biologischen Weinbau erfüllt.
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Weinbranche reagiert gelassen
Medienberichten zufolge handle es sich bei dem Betrugsverdacht um einen Einzelfall. Er zeige auf, dass das Kontrollsystem in der Weinbranche gut funktioniert, wird Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut zitiert. Außerdem betont er, dass keine Gefahr für Verbraucher besteht. Die Vorwürfe würden sich nicht auf die Produktqualität oder gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe beziehen. Vielmehr ginge es um gesetzliche Bestimmungen zur Vermarktung der Weine, die unter Umständen nicht eingehalten wurden. Zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft hier kommt, bleibt abzuwarten.
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